Pauschalierung der Sozialhilfe

Aus SGK Berlin

Sozialhilfe, die Grundsicherung für ältere Menschen und voll Erwerbsgeminderte und die Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nach Regelsätzen bemessen. In diesen Regelsätzen sind auch Leistungen enthalten, die vorher im Einzelfall beantragt und bewilligt werden mussten (Bekleidung, Schuhe, Wäsche, Hausrat). Diese Pauschalierung dient der Verwaltungsvereinfachung, kann aber dem Grundsatz der Entscheidung im Einzelfall widersprechen. Auch größere Beschaffungen (z. B. Waschmaschinen, Mobiliar) werden grundsätzlich nicht mehr als einmalige Leistungen bewilligt. Es kann aber als Darlehen gezahlt werden, das in monatlichen Raten von der Regelleistung abgezogen wird.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016