Schöffen

Aus SGK Berlin

Schöffen und Schöffinnen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken in Strafverfahren bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte und bei den Strafkammern der Landgerichte in der Hauptverhandlung mit. Die Schöffen sind unabhängig und haben gleiches Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder das Strafmaß wie die Berufsrichter.

Schöffen werden aus Vorschlagslisten gewählt, die im Jahr vor Beginn der neuen Amtsperiode aufgestellt und von den Bezirksverordnetenversammlungen mit 2/3- Mehrheit beschlossen werden. In dieser Liste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Interessierte, die sich nicht von einer Organisation vorschlagen lassen wollen, können sich selbst bei ihrem Bezirksamt melden. Nachdem die beschlossene Vorschlagsliste eine Woche im Bezirk ausgelegen hat (in der Zeit kann Einspruch gegen diese Liste eingelegt werden), wird sie an das zuständige Gericht weitergeleitet.

Die Amtsperioden für Schöffen betragen zurzeit fünf Jahre. Die aktuelle Periode dauert von 2014 bis 2018.

Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht, der aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzendem, einem gesondert ernannten Verwaltungsbeamten und sieben von den Bezirksverordnetenversammlungen der betroffenen Berliner Verwaltungsbezirke als Beisitzern besteht, obliegt die Wahl der und die Zuordnung zum (Haupt-) Schöffenamt oder zum Hilfsschöffenamt.

Für Jugendschöffen / Jugendschöffinnen wird die Vorschlagsliste vom Jugendhilfeausschuss des jeweiligen Bezirks erstellt.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016