Stadtentwicklungsplanung

Aus SGK Berlin

Gegenstand der Stadtentwicklungsplanung (StEP) ist die räumliche Entwicklung der Gesamtstadt mit ihren unterschiedlichen Aspekten. Sie soll nach dem Berliner Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch Leitlinien für bestimmte Bereiche der Gesamtstadt Berlin entwickeln, z. B. für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Arbeiten, Soziale Infrastruktur.

Mit den Stadtentwicklungsplänen wird der Flächennutzungsplan konkretisiert. In den Bezirken wird die Planung durch die Bereichsentwicklungsplanung verfeinert.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016