Straßenbenennung

Aus SGK Berlin

Öffentliche Straßen müssen einen Namen haben. Ist das noch nicht der Fall oder soll eine Straße umbenannt werden, so ist zu beachten:

  • Eine Doppelvergabe von Straßennamen im Berliner Stadtgebiet ist unzulässig. Das gilt auch, wenn statt Straße die Bezeichnung Weg, Damm, Platz, Allee usw. verwendet wird. Ausnahme: Es handelt sich um einen Platz, der die Straße gleichen Namens teilt (Schmargendorfer Straße und Schmargendorfer Platz). Eine weitere Ausnahme gibt es für die Benennung einer Straße nach einer Person, wenn eine Straße nur den Familiennamen, die andere den Vor- und Familiennamen führt. (Beispiel: Niederkirchnerstraße und Käthe-Niederkirchner-Straße).
  • Eine Benennung nach Personen ist grundsätzlich erst fünf Jahre nach dem Tod der Person zulässig.
  • Bei Benennung nach Personen sind Frauen zu bevorzugen; Ausnahmen sind aber möglich.

Straßenbenennungen sind nach der Beschlussfassung durch die BVV im Amtsblatt zu veröffentlichen. (Ausführungsvorschriften zu § 5 Berliner Straßengesetz (AV Benennungen)).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016