Seniorenbeirat

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Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG), das erste in Deutschland, sieht bezirkliche Seniorenvertretungen (§ 4) und einen Landesseniorenbeirat (§ 5) vor.

Die Vertretungen werden zu Beginn einer Wahlperiode von den zuständigen Bezirksstadträten auf der Grundlage der Vorschläge der Seniorenvertretungen, Seniorenheime und Seniorenwohnhäuser sowie der Seniorenfreizeiteinrichtungen berufen. Dazu ruft das Bezirksamt zwei Monate vor den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen dazu auf, Berufungsvorschläge zu machen.

Die Seniorenvertretungen nehmen die Interessen der Seniorinnen und Senioren in den Bezirken wahr und verstärken die gesellschaftliche Teilhabe und die Einbindung und Mitwirkung älterer Menschen in allen Lebensbereichen. Die Vorsitzenden der bezirklichen Seniorenvertretungen bilden die Landesseniorenvertretung Berlin.

Ziel des Gesetzes ist es, die aktive Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben zu fördern, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten zu nutzen, die Beziehungen zwischen den Generationen zu verbessern, die Solidargemeinschaft weiterzuentwickeln sowie den Prozess des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung unter aktiver Eigenbeteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren zu gewährleisten.

Die Handlungsfelder gehen von der offenen Altenhilfe über die Nutzung von Erfahrungswissen bis hin zu neuen Medien und lebenslangem Lernen. Die Anforderungen spezieller Zielgruppen (z.B. Menschen mit Migrationshintergrund, Behinderung oder psychischer Erkrankung) spielen ebenso eine Rolle wie Anforderungen an eine altersgerechte Stadt. Die aktive Beteiligung der älteren Generation birgt die Chance, die Herausforderungen der Zukunft über die Generationen hinweg gemeinsam anzugehen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016