Vorhaben- und Erschließungsplan

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Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEPlan) ist ein mit dem Bezirksamt bzw. Senat abgestimmter Plan eines Vorhabenträgers (Investors) zur Durchführung von Bauvorhaben und von Erschließungsmaßnahmen. Er wird im § 12 des Baugesetzbuches geregelt und verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag (§ 11 BauGB) zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ausgehandelt werden können.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen, der gleichzeitig aufgestellt wird. Ziel des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist es, für Investoren größerer Bauvorhaben schneller als üblich, d. h. über ein normales Bebauungsplanverfahren und die anschließende Baugenehmigung, mit Baumaßnahmen beginnen zu können. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ersetzt somit das Bebauungsplanverfahren.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016