Allgemeines Wohngebiet
Aus SGK Berlin
Allgemeine Wohngebiete (WA) dienen vorwiegend dem Wohnen. Zulässig sind Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetrieben sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen zugelassen werden (BauNVO § 4).
siehe auch: Baunutzungsverordnung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Planzeichenverordnung
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016