Industriegebiet

Aus SGK Berlin

Industriegebiete (GI) dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Tankstellen. Ausnahmsweise können Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, für Betriebsinhaber und -inhaberinnen und für Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Vergnügungsstätten zugelassen werden (§ 9 BauNVO). In BPlänen wird ein Industriegebiet mit GI gekennzeichnet.

siehe auch: Baunutzungsverordnung, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016