Landesjugendhilfeausschuss

Aus SGK Berlin

Der Landesjugendhilfeausschuss Berlin wird für die jeweilige Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin gebildet. Er besteht aus 19 stimmberechtigten und den beratenden Mitgliedern und deren Stellvertretern. Vertreten sind die für Jugend zuständige Senatsverwaltung, die Jugendämter der Bezirke, Abgeordnete der politischen Fraktionen der Abgeordnetenhauses, Jugend- und Familienrichter, Polizei, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und sonstige wichtige Organisationen, die sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen dieser Stadt einsetzen. (näheres s. §§ 71 und 85 SGB VIII)

Anders als der Jugendhilfeausschuss in den Bezirken, der gleichzeitig Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung ist, ist der Landesjugendhilfeausschuss kein Ausschuss des Abgeordnetenhauses.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016