Sondergebiet

Aus SGK Berlin

Als Sondergebiete (SO) kommen insbesondere Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete und Campingplatzgebiete in Betracht, die der Erholung dienen.

Als Sonstige Sondergebiete sind solche Gebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den anderen Baugebieten wesentlich unterscheiden. Für die sonstigen Sondergebiete sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen. Als Sonstige Sondergebiete kommen insbesondere in Betracht Gebiete für den Fremdenverkehr, Ladengebiete sowie Gebiete für großflächige Handelsbetriebe, für Messen, Ausstellungen und Kongresse, Hochschul-, Klinik- und Hafengebiete sowie Gebiete für Anlagen zur Nutzung von Wind- und Sonnenenergie. (§§ 10 und 11 BauNVO, § 4a BauNVO; mit den zulässigen Ausnahmen)

siehe auch: Baunutzungsverordnung, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016