Steuerungsdienst

Aus SGK Berlin

Steuerungsdienste sind Organisationseinheiten der Bezirksämter bzw. der Senatsverwaltungen. Sie arbeiten intern und sind der Behördenleitung direkt unterstellt, die sie in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten und unterstützen. Der Steuerungsdienst berät und unterstützt außerdem die Leistungs- und Verantwortungszentren (LuV) sowie die Serviceeinheiten (SE) bei der Erarbeitung von Zielvereinbarungen und nimmt die Controllingaufgaben wahr, indem er insbesondere die Erfüllung von Zielvereinbarungen begleitet und bei Abweichungen von festgelegten Leistungs- und Finanzzielen in Abstimmung mit den LuV Vorschläge erarbeitet. Er bedient sich betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente, auch für Leistungsvergleiche und ihre Ergebnisse. (§ 2 Abs. 4 des 3.Verwaltungsreformgrundsätzegesetzes – VGG)

Der Steuerungsdienst besteht i.d.R. aus den Arbeitsgruppen Controlling, Personalmanagement und Qualitätsmanagement. Der / die Leiter/in des Steuerungsdienstes nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Bezirksamts teil (§ 37 Abs. 1 BezVG).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016