Mitwirkung der Einwohnerschaft

Aus SGK Berlin
Version vom 24. Januar 2022, 17:08 Uhr von Knut (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Demokratie in den Bezirken ist nicht allein auf die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen begrenzt. Vielmehr ist die Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner ein Prinzip der Selbstverwaltung der Bezirke, wobei die Bezirksverordnetenversammlungen und die Bezirksämter verpflichtet sind, die Mitwirkung der Einwohnerschaft an der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben zu fördern (§ 40 BezVG).…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Bestätigte Version (Unterschied) | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Demokratie in den Bezirken ist nicht allein auf die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen begrenzt. Vielmehr ist die Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner ein Prinzip der Selbstverwaltung der Bezirke, wobei die Bezirksverordnetenversammlungen und die Bezirksämter verpflichtet sind, die Mitwirkung der Einwohnerschaft an der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben zu fördern (§ 40 BezVG).

siehe auch: Bürgerbeteiligung, Bürgerkommune, Einwohnerantrag, Einwohnerfragestunde, Einwohnerversammlung, Unterrichtung der Einwohnerschaft


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016