Bezirksverwaltung

Aus SGK Berlin

Die Bezirksverwaltung in Berlin ist Teil der zweigliedrigen Verwaltung der deutschen Bundeshauptstadt Berlin. Dabei bildet die sogenannte Hauptverwaltung die erste Stufe der Verwaltung und damit die zentrale Verwaltung des Bundeslandes Berlin, die zugleich kommunale Aufgaben wahrnimmt, die von gesamtstädtischer Bedeutung sind.

Die Bezirksverwaltungen stehen für die bezirkliche Selbstverwaltung. Sie haben aber weder den Status eines Kreises, da Berlin eine kreisfreie Stadt ist, noch einer Gemeinde, da Berlin Einheitsgemeinde ist (Berlin als Einheitsgemeinde).

Berlin besteht aus zwölf Bezirken. Diese haben eine eigene bezirkliche Selbstverwaltung, die Verfassungsrang hat (Artikel 68 -77 VvB). Sie ist in zwei Verwaltungsorgane gegliedert, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt (BA). Die BVV ist als direkt von den Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks gewählte Vertretung der „parlamentarische“ Teil, das BA führt die Verwaltung. Jedes Bezirksamt besteht aus dem/der Bezirksbürgermeister(in) und vier Bezirksstadträten, wovon einer Stellvertretender Bezirksbürgermeister ist.

Historisch haben die Bezirksverwaltungen ihren Ursprung im Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920, in Kraft ab 1. Oktober 1920, als durch Zusammenschluss des damaligen Berlins mit sieben weiteren Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken die Stadt Groß-Berlin mit damals 20 Bezirken geschaffen wurde. Diese Verwaltungsgliederung hat sich in ihren Grundzügen über alle historischen Wendungen hinweg erhalten. Die Rolle der Bezirksverwaltungen und ihr politisches Gewicht waren jedoch in den wechselnden politischen Systemen, in der Weimarer Republik von 1920-1933, während der Nazi-Herrschaft 1933-1945, in der Vier-Sektoren-Stadt nach Kriegsende 1945, in der durch die Mauer geteilten Stadt von 1961-1989 und nun im wiedervereinigten Berlin als Hauptstadt ständigen Veränderungen unterworfen. Ebenso hat es immer eine kontroverse Debatte um einerseits eine Stärkung der bezirklichen Selbstverwaltung und andererseits eine stärkere Zentralisierung der Berliner Verwaltung gegeben. Die letzte große Veränderung erfolgte mit dem Gebietsreformgesetz, durch das 2001 aus den bis dahin 23 historisch gewachsenen Bezirken durch Fusionen zwölf große Bezirke geschaffen wurden. (s. hierzu auch die Kleine Kommunal-Geschichte der Stadt Berlin)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016